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Anleitung & Checkliste

Stromanbieter wechseln 2026: Anleitung in 5 Schritten

Der Wechsel ist kostenlos, dauert online rund 5 Minuten und ist ohne Risiko für die Stromversorgung. So gehen Sie vor – inklusive Fristen, Sonderkündigungsrecht und Checkliste.

Aktualisiert: · Redaktion Tarifwatt

5 Min.

dauert der Online-Wechsel

Kündigung übernimmt der neue Anbieter

Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt

  1. Vertragsdaten bereitlegen: Letzte Jahresabrechnung heraussuchen: Jahresverbrauch in kWh, Zählernummer, aktueller Anbieter, Kundennummer und Kündigungsfrist.
  2. Tarife vergleichen: Postleitzahl und Verbrauch in den Stromvergleich eingeben und Tarife nach Gesamtkosten sortieren. Neukundenbonus für das zweite Jahr herausrechnen.
  3. Tarif prüfen: Auf maximal 12 Monate Erstlaufzeit, Preisgarantie über die Laufzeit, kurze Kündigungsfrist und monatliche Abschlagszahlung (keine Vorauskasse) achten.
  4. Online abschließen: Wunschtarif online beantragen und angeben, dass der neue Anbieter den alten Vertrag kündigen soll. Das dauert rund 5 Minuten.
  5. Zählerstand ablesen: Am Tag des Lieferbeginns den Zählerstand notieren oder fotografieren, damit die Schlussrechnung des alten Anbieters stimmt.

Den Vergleich für Schritt 2 können Sie direkt im kostenlosen Stromvergleich durchführen. Was ein fairer Preis ist, sehen Sie unter Strompreise 2026.

Kündigungsfristen im Überblick

  • Grundversorgung: jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV).
  • Sondervertrag in der Erstlaufzeit: Kündigung zum Ende der Laufzeit mit der vereinbarten Frist.
  • Nach der Erstlaufzeit: Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nur noch auf unbestimmte Zeit und sind dann monatlich kündbar.
  • Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung.
  • Umzug: Sonderkündigungsrecht mit 6 Wochen Frist, sofern der Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht zu gleichen Konditionen beliefern kann oder will.

Checkliste: Darauf achten

  • Gesamtkosten für 12 Monate vergleichen – nicht nur den kWh-Preis
  • Erstlaufzeit maximal 12 Monate
  • Preisgarantie über die gesamte Erstlaufzeit
  • Monatliche Abschläge statt Vorauskasse
  • Kündigung durch neuen Anbieter beauftragen
  • Zählerstand zum Wechseltag dokumentieren

Finger weg von

  • Vorauskasse- oder Kautionstarife
  • Pakettarife mit fester kWh-Menge, wenn der Verbrauch schwankt
  • Tarife, die nur durch hohen Bonus günstig wirken
  • Laufzeiten von 24 Monaten ohne Preisgarantie
  • Haustür- oder Telefonverträge ohne Vergleich

Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Muss ich meinen alten Stromanbieter selbst kündigen?

In der Regel nicht. Beim Wechsel beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Kündigung. Selbst kündigen sollten Sie nur bei einem Umzug oder wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung nutzen und die Frist knapp ist.

Wie schnell kann ich den Stromanbieter wechseln?

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen möglich sein. Wann Sie wechseln können, bestimmt aber Ihr alter Vertrag: In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, bei Sonderverträgen die vereinbarte Frist – nach Ablauf der Erstlaufzeit höchstens 1 Monat.

Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Erhöht Ihr Anbieter die Preise, muss er Sie vorab informieren, und Sie dürfen ohne Einhaltung der regulären Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Erhöhungen durch Steuern oder Abgaben.

Kann beim Wechsel der Strom ausfallen?

Nein. Die Versorgung ist gesetzlich abgesichert. Klappt der Wechsel nicht rechtzeitig oder wird ein Anbieter insolvent, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger (Ersatzversorgung).

Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?

Ja, sofern Sie einen eigenen Stromzähler und einen eigenen Stromvertrag haben. Ist der Strom über die Nebenkosten des Vermieters abgerechnet, ist ein Wechsel nur mit dem Vermieter möglich.

Wie oft sollte ich den Stromanbieter wechseln?

Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr, idealerweise 6–8 Wochen vor Ende der Preisgarantie oder Erstlaufzeit. Nach dem ersten Jahr entfallen Neukundenboni, und der Tarif wird oft teurer.

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